Das neue Stromgesetz soll die Schweiz für die Energiewende rüsten. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften ab 1.1.2025. Während nun das Bundesamt für Energie letzte Details für den nachbarschaftlichen Stromhandel ausarbeitet, kann sich die Bevölkerung bereits Gedanken dazu machen, wer mit wem bald Strom handeln möchte. Dafür ist es von Vorteil, wenn genügend Stromproduzierende und auf der anderen Seite Strombeziehende zusammenkommen. Ab 1.1.2025 heisst es dann, die Teilnahme an einer LEG beim lokalen Energieversorgungsunternehmen anzumelden und loszulegen.